Allgemeine Geschäftsbedingungen der efiport GmbH ("AGB") für Konferenzen und Publikationen des Frankfurt School Verlags
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der efiport GmbH (im Folgenden: "Frankfurt School Verlag/efiport") und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, beim Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Konferenz oder den Kauf von Büchern oder Lernmaterialen (im Folgenden als "Druckwerk/e" bezeichnet). Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter.
(2) Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an einer Konferenz oder den Kauf von Druckwerken, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten können; sie werden bei Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden vereinbart. Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor.
(3) Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Kauf zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Die Darstellung des Sortiments von Frankfurt School Verlag/efiport über das Internet stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, diese Produkte zu bestellen.
(2) Indem der Kunde per Internet (durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschließen"), E-Mail, Telefon, Fax eine Bestellung an den Frankfurt School Verlag/efiport absendet, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Frankfurt School Verlag/efiport ab.
(3) Der Vertrag mit dem Frankfurt School Verlag/efiport kommt zustande, wenn der Frankfurt School Verlag/efiport dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt, indem der Frankfurt School Verlag/efiport das bestellte Produkt an den Kunden versendet. Ein Angebot des Kunden über den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Konferenz nimmt der Frankfurt School Verlag/efiport an, indem er dem Kunden eine Teilnahmebestätigung sowie eine Rechnung zuleitet.
(4) Kann der Frankfurt School Verlag/efiport das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, ist ein Widerrufs- oder Remissionsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Frankfurt School Verlag/efiport und dem Unternehmer.
§ 3 Preise
Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, bei Druckwerken zzgl. Porto und Verpackung.
§ 4 Lieferung
(1) Der Versand erfolgt durch ein vom Frankfurt School Verlag/efiport auszuwählendes Transportunternehmen an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift.
(2) Der Frankfurt School Verlag/efiport ist zu Teillieferungen und Teilabrechnungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. Sofern Teillieferungen vom Frankfurt School Verlag/efiport durchgeführt werden, übernimmt der Frankfurt School Verlag/efiport die zusätzlichen Portokosten. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde umgehend informiert.
(3) Mit der Übergabe der Produkte an den Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über. Verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn er mit der Annahme in Verzug gerät. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 1 Absatz 3 dieser AGB geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Produkte an die den Transport durchführende Person auf den Kunden über.
(4) Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Exportbeschränkungen vorliegen und Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich.
§ 5 Gewährleistung
(1) Im Falle von Mängeln ist der Verlag zur Nacherfüllung verpflichtet. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, wird sie vom Verlag verweigert oder ist sie für den Kunden nicht zumutbar, so hat der Kunde Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf angemessene Herabsetzung des Kaufpreises.
(2) Im Falle eines Abonnements beziehen sich die Rechte aus § 5 Absatz 1 dieser AGB nur auf die jeweilige mangelhafte Einzellieferung. Gegebenenfalls weitergehende Rechte nach den besonderen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
(3) Offensichtliche Mängel sind dem Verlag von Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen, von Unternehmern unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Ein offensichtlicher Mangel liegt vor, wenn er so offen zutage liegt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Mängeln innerhalb von 12 Monaten.
§ 6 Haftung
(1) Der Frankfurt School Verlag/efiport haftet für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder Vertreter verursacht werden im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Frankfurt School Verlag/efiport haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf Sach- und Vermögensschäden nicht, außer wenn er eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (im Folgenden "Kardinalpflicht"), verletzt hat. Die Haftung wegen Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist ihrerseits auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Transportschäden
Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Abnahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen.
§ 8 Zahlung
(1) Der Verlag liefert gegen Rechnung. Es bleibt dem Verlag vorbehalten, auch gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.
(2) Vereinbart der Frankfurt School Verlag/efiport mit dem Kunden Vorauskasse, so erfolgt eine Lieferung erst nach Eingang des vereinbarten Kaufpreises.
Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, den Gesamtbetrag spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug durch Überweisung auf das ihm mitgeteilte Konto des Frankfurt School Verlags/efiport zu zahlen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zahlungseingang an. Im Fall des erfolglosen Ablaufs der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Zahlungsverzug.
(3) Die Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreiten des Zahlungsziels kann der Frankfurt School Verlag/efiport ohne entsprechenden Schadensnachweis gem. § 284 Abs. 3 und § 288 Abs. 1 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % (bzw. 8 % bei Unternehmern) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Mahnspesen in Rechnung stellen. Der Frankfurt School Verlag/efiport behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere die durch die Beauftragung zur Einziehung von fällig gestellten Forderungen durch ein Inkassobüro entstehenden Kosten, vor. Es wird darauf hingewiesen, dass hierzu die kundenbezogenen Daten nebst Forderungsunterlagen an das beauftragte Unternehmen weitergegeben werden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
An den gelieferten Druckwerken besteht Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Druckwerken bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen des Frankfurt School Verlages/efiport aus der Geschäftsverbindung.
§ 10 Urheberrechte
Alle Druckwerke des Verlages dürfen vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Urhebergesetzes nicht nachgedruckt oder in sonstiger Weise verwertet, vervielfältigt, nachgeahmt oder bearbeitet werden. Copyright sowie sämtliche Verlags- und Urheberrechte an den gelieferten Produkten liegen beim Frankfurt School Verlag/efiport. Eine kommerzielle Weiterverwendung und Vervielfältigung der Texte und Fotos sind untersagt. Für den Fall des Verstoßes behält sich der Verlag Schadensersatzansprüche vor.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Im Fall von Konferenzen ist Erfüllungsort der vom Frankfurt School Verlag/efiport ausgewählte Veranstaltungsort; im Übrigen ist Erfüllungsort Frankfurt am Main.
(2) Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Frankfurt School Verlag/efiport gilt deutsches Recht.
(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Frankfurt School Verlag/efiport ausschließlich der Sitz des Frankfurt School Verlags/efiport.
(4) Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen ganz oder teilweise zwischen den Parteien unwirksam sein, sich hierin eine Lücke befinden oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Stand: Februar 2011
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