Markus Gerhard  Henning Münch  Wolfgang J. Reittinger (Hg.)

Strukturierte Vermögensnachfolge

 
Planung, Recht, Steuern
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ISBN 978-3-95647-017-2 (Print)
ISBN 978-3-95647-019-6 (PDF)
ISBN 978-3-95647-028-8 (ePub)
ISBN 978-3-95647-020-2 (Mobi)
1. Auflage 2015  © Frankfurt School Verlag GmbH, Sonnemannstraße 9-11, 60314 Frankfurt am Main

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Herausgeber
Autorenverzeichnis
Einführung in das Estate Planning und das Financial Planning
Thomas Abel/Jens Ammon
I Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge und Erbfallabwicklung
Christopher Wagenknecht/Katrin Erbacher
Erbschaftsteuerrecht
Dirk Baumann
Grundlagen der Testamentsvollstreckung
Ludger Strecker
II Private Vermögensnachfolge
Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge
Henning Münch
Finanzprodukte in der Nachfolgeplanung
Stefan Fritz/Jörg Plesse
III Unternehmerische Vermögensnachfolge
Unternehmensnachfolge in der Praxis
Birgit Felden
Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten
Gunther Dilling
Rechtsnachfolge bei Tod des Unternehmers
Stephan Grollmann/Alexandra Wellein
Unternehmertestament
Stephan Grollmann
Vorsorgevollmacht des Unternehmers
Roman Kütterer
Besteuerung der Vererbung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften
Thomas Thöne
IV Internationale Vermögensnachfolge
Deutsches Erbrecht im Kontext des Internationalen Privatrechts (IPR) und der Europäischen Erbrechtsverordnung (EUErbVO)
Heinrich Ico Prinz Reuß
Internationales Erbrecht und Länderberichte
Peter Asmussen/Andreas Otto Kühne
V Stiftungen
Stiftungen
Henning Kley/Heiko Schultze/Jörg Ultsch
VI Kommunikation und Mediation
Kommunikation und Mediation
Stefan Bieler
VII Praxisfall
Praxisfall: Nachfolgegestaltung für ein vermögendes Ehepaar
Peter Asmussen

Vorwort

Die gestiegene Bedeutung der ganzheitlichen Vermögensnachfolgeplanung bedarf heutzutage keiner besonderen Erwähnung mehr. Diese besondere Bedeutung wird von drei Seiten bestimmt:
Der vorliegende Herausgeberband stellt sämtliche planerischen, rechtlichen und steuerlichen Facetten einer strukturierten Vermögensnachfolge dar. So werden die zivilrechtlichen, unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen sowie die Gestaltung der privaten und der unternehmerischen Vermögensnachfolge bis hin zum internationalen Erbrecht dargestellt. Dabei werden auch neuere Entwicklungen, wie die EU-Erbrechtsverordnung (EUErbVO), berücksichtigt. Eine übersichtliche Darstellung der Finanzprodukte in der Nachlassplanung sowie das Thema Kommunikation und Mediation runden das Themenspektrum ab.
Das Handbuch richtet sich vornehmlich an Mitarbeiter in Banken, Finanzvertrieben, Rechts- und Steuerberatungskanzleien sowie an alle selbstständig tätigen Finanz- und Nachfolgeplaner, Versicherungs- und Finanzberater und alle diejenigen, die sich – einführend oder vertiefend – mit den verschiedenen Aspekten der strukturierten Vermögensnachfolgeplanung auseinander setzen wollen.
Vorliegendes Buch ist aus dem Studiengang „Estate Planner“ an der Frankfurt School of Finance & Management entstanden. Aus diesem Grund ist es für Studenten besonders geeignet, sich im Rahmen ihres Studiums dem Thema Estate Planning zu nähern. Aus dieser Entstehungsgeschichte heraus deckt das Buch das gesamte Curriculum des Studienganges ab, der vom FPSB Deutschland e.V. für die Ausbildung zum CFEP Certified Foundation and Estate Planner vorgegeben ist, und gibt darüber hinaus weiterführende Hinweise.
Mit dieser Neuauflage haben wir die gesetzlichen Veränderungen sowie der Rechtsprechung der letzten Jahre in das Werk eingearbeitet. Ein Lehrbuch zu dieser Thematik bringt es jedoch grundsätzlich mit sich, dass die im Buch enthaltenen Informationen über die Zeit hinweg ggf. nicht mehr aktuell sind. Deshalb wollen wir die Leser auf die branchenüblichen Veröffentlichungen verweisen, die sich zeitnah mit den gesetzlichen Entwicklungen auseinandersetzen. Gleichwohl erlaubt es die Kenntnis des Handwerkzeugs der strukturierten Vermögensnachfolgeplanung, die zukünftigen gesetzlichen Neuentwicklungen an den jeweils passenden Stellen einzuordnen und zu bewerten.
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den §§ 13a, 13b, 19 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12), das sich mit der Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer auseinandersetzt, konnte noch vor Drucklegung des Buchs in Grundzügen berücksichtigt werden. Der Beitrag von Thöne in Teil III beschreibt das neue Urteil und weist auf mögliche Veränderungen in den einzelnen Besteuerungsvorschriften hin.
Bei der Neuauflage dieses Handbuchs hat eine Vielzahl von Beteiligten mitgewirkt, denen nachfolgend gedankt werden soll. Zunächst sei allen Autoren für ihre engagierte und ausdauernde Mitarbeit bei der Erstellung bzw. Überarbeitung der einzelnen Beiträge gedankt. Ohne ihre bereitwillige Mitarbeit hätte dieses Handbuch nicht erstellt werden können. Die Herausgeber danken ferner dem Frankfurt School Verlag, insbesondere Herrn Dr. Thomas Lorenz, für die tatkräftige Unterstützung bei der Erstellung des Buches.
Frankfurt am Main/Wiesbaden, im Januar 2015 Prof. Dr. Markus Gerhard
Dr. Henning Münch
Prof. Dr. Wolfgang J. Reittinger

Herausgeber

Prof. Dr. Markus Gerhard
gerhard.jpgProf. Dr. Markus Gerhard absolvierte ein Studium der Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem volkswirtschaftlichen Lehrstuhl an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo er auch promoviert wurde.
Nach einer fünfjährigen Tätigkeit bei einer Beteiligungsgesellschaft in Frankfurt am Main wechselte Markus Gerhard 2005 zur Frankfurt School of Finance & Management. Dort war er als Programmdirektor viele Jahre u.a. für die Studienprogramme Financial Planning und Estate Planning verantwortlich.
Im September 2014 erhielt Markus Gerhard eine Professur für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Hochschule Mittelhessen.
Dr. Henning Münch
muench.jpgDr. Henning Münch ist Notar mit Dienstsitz in Oppenheim am Rhein in unmittelbarer Nähe der beiden Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden (Notariat Dilling und Münch).
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und Wales und der Promotion mit Forschungsaufenthalt in Oxford/England arbeitete Henning Münch zunächst bei einer führenden amerikanischen Kanzlei in Berlin. Er war Mitglied der Graduiertenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Henning Münch ist seit mehreren Jahren als Dozent und wissenschaftlicher Berater u.a. beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) und bei der Frankfurt School of Finance & Management tätig. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge, u.a. im erscheinenden „Gestaltungshandbuch Gesellschaftsrecht“ (C.H. Beck Verlag).
Seit vielen Jahren begleitet Henning Münch nationale und internationale Banken, Privatpersonen und Familienunternehmen bei der komplexen Vermögensnachfolgeplanung.
Prof. Dr. Wolfgang J. Reittinger
reittinger.jpgProf. Dr. Wolfgang J. Reittinger ist Programmdirektor und Professor für Private Wealth Management an der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH. Er hat langjährige Erfahrung im Bereich Financial und Estate Planning und verantwortet diese Programme an der Frankfurt School. Darüber hinaus ist er Programmdirektor für den Master in Risk Management & Regulation.
Wolfgang J. Reittinger lehrt insbesondere im Bereich Private Wealth Management nach fast 30-jähriger praktischer Erfahrung in verschiedenen Banken. So war er u.a. für die Commerzbank, die UBS Deutschland und die HypoVereinsbank/UniCredit über viele Jahre in leitenden Funktionen im Private Banking/Wealth Management im In- und Ausland tätig.
Außerdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied im FPSB Deutschland e.V.
Wolfgang J. Reittinger ist ferner Dozent für andere Institutionen im In- und Ausland und Autor einer Vielzahl von Publikationen zum Thema Private Banking und Financial Planning.

Autorenverzeichnis

Thomas Abel
Geschäftsführer, HONORIS Treuhand GmbH, Berlin
Jens Ammon
Geschäftsführer, HONORIS Treuhand GmbH, Berlin
Peter Asmussen
Inhaber, asfinanz Institut für Vermögens- und Nachfolgeplanung, Eltville
Dirk Baumann
Partner, Kanzlei Willitzer Baumann Schwed, Wiesbaden
Prof. Dr. Stefan Bieler
Professor für Betriebswirtschaftslehre, Fachhochschule für die Wirtschaft, Hannover
Gunther Dilling
Notar, Dilling und Münch, Oppenheim
Dr. Katrin Erbacher
Notarin, Kastellaun
Prof. Dr. Birgit Felden
Vorstand, TMS Unternehmensberatung AG, Köln; Direktorin, EMF-Institut, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
Dr. Stefan Fritz
Leiter Stiftungsmanagement im Private Banking, HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG, München
Stephan Grollmann
Geschäftsführender Partner, Grollmann, Heckes & Gentile Rechtsanwälte und Steuerberater, Essen
Henning Kley
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main; Geschäftsführer, Deutsche Stiftungs-Trust GmbH, Frankfurt am Main
Andreas Otto Kühne
Partner, BKL Fischer Kühne Lang, Bonn
Roman Kütterer
Deutsche Bank AG, Privat- und Firmenkundenbank, Senior Spezialberater „Vermögen für Generationen“, Region Rheinland-Pfalz/Saar/Wiesbaden, Mainz
Dr. Henning Münch
Notar, Dilling und Münch, Oppenheim
Jörg Plesse
Erb- und Stiftungsmanager, NORD/LB Norddeutsche Landesbank, Hannover
Heinrich Ico Prinz Reuß
Rechtsanwalt, Erftstadt/Köln; Geschäftsführer, Deutsche Verwaltungstreuhand für Stiftungen GmbH, Erfstadt/Köln
Heiko Schultze
Leitung Stiftungsmanagement, Deutsche Bank AG, Deutsche Asset & Wealth Management, Frankfurt am Main
Ludger Strecker
Rechtsanwalt, Rodgau
Dr. Thomas Thöne
Rechtsanwalt, Limburg/Lahn
Jörg Ultsch
Leiter Stiftungen & NPO Germany, Bethmann Bank AG, Frankfurt am Main
Dr. Christopher Wagenknecht
Notarassessor, Mainz
Alexandra Wellein
Juristin, freiberufliche Dozentin, Lehrbeauftrage und Repetitorin, Köln/Frankfurt am Main

Einführung in das Estate Planning und das Financial Planning

Thomas Abel/Jens Ammon
 
1  
Financial Planning als umfassende Beratungsphilosophie
1.1  
Entwicklung, Definition, Grundlagen
1.2  
Methodik und Prozess
2  
Estate Planning
2.1  
Definition
2.2  
Ziele des Estate Planning
2.3  
Fragestellungen zur Vorbereitung des Planungsprozesses
2.4  
Instrumente des Estate Planning
2.5  
Beratungssoftware für den Estate Planner
2.6  
Zeitlicher Ablauf des Estate Planning
2.7  
Der Markt für Estate Planning in Deutschland
2.8  
Zielgruppen für Estate Planning
2.9  
Rechtsvorschriften für Estate Planner
2.9.1  
Rechtsdienstleistungsgesetz
2.9.2  
Grundsatz
2.9.3  
Definition der Rechtsdienstleistung
2.9.4  
Erlaubnisfreie Rechtsdienstleitung als Nebenleistung
2.9.5  
Anerkannte Berufsfelder
2.9.6  
Keine erlaubnisfreie Rechtsberatung unter Einschaltung eines befugten Erfüllungsgehilfen
2.9.7  
Wegfall des Bußgeldtatbestands
2.9.8  
Fazit für den Estate Planner
3  
Standards in der Finanzplanung und im Estate Planning
3.1  
Standesregeln
3.2  
4-E-Regel
3.3  
Ethikregeln
3.4  
Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF)
3.5  
Grundsätze ordnungsmäßigen Estate Planning
4  
Fazit
Literatur

1  Financial Planning als umfassende Beratungsphilosophie

1.1  Entwicklung, Definition, Grundlagen

Im Verlaufe der letzten Jahrzehnte wurde in Deutschland ein beträchtliches privates Vermögen aufgebaut: Wertpapiere, Immobilien, Immobilienfonds, Lebensversicherungen, passive Beteiligungen (z.B. Schiffsbeteiligungen, Mobilien-Leasing-Fonds) und andere Vermögensanlagen. Dieser Vermögensaufbau wird nicht mehr nur aus beruflichen oder unternehmerischen Einkünften finanziert, sondern inzwischen auch zu einem beträchtlichen Teil aus den Vermögenseinkünften selbst.
Bei der Anlage des privaten Vermögens ist festzustellen, dass diese immer globaler erfolgt und letztendlich immer komplexer wird. Gleichzeitig realisiert man als privater Anleger, dass alte Anlageregeln und -weisheiten nicht mehr die gleiche unbedingte Gültigkeit haben wie früher.
Der Ausbau und die Verwaltung eines privaten Vermögens erfordern heute die gleiche Sorgfalt und dieselbe Professionalität, die für das berufliche/unternehmerische Engagement selbstverständlich sind: betriebswirtschaftliche Instrumente, globale Informationen, teures Expertenwissen, zielgerichteter Einsatz spezialisierter Berater, Planung und Controlling, Zeit. Privates Vermögensmanagement bedeutet heute die Fortsetzung der aus dem Unternehmen bekannten Managementaufgaben und kann nicht mehr nebenbei betrieben werden.
Typische Problemstellungen im Rahmen der privaten Vermögensanlagen können dabei u.a. sein:
Natürlich ist es immer noch möglich, bei der Vermögensanlage Einzelentscheidungen zu treffen, z.B. die Investition in eine Immobilie. Mit ein wenig Glück wird dabei das auch beabsichtigte Ergebnis, z.B. laufende Einnahmen, erreicht. Kurzfristig ist dies sicherlich ein Erfolg, i.d.R. aber ein suboptimales Ergebnis. Auf Dauer sinnvolle und auf einen langfristigen Gewinn zielende Entscheidungen sollen auf einer ganzheitlichen Strategie basieren.
Das Verständnis der Begriffe Financial Planning bzw. Finanzplanung, die nachfolgend synonym verwendet werden, geht in Theorie und Praxis weit auseinander, da die Bezeichnung Financial Planning nicht geschützt ist – wohl aber der Begriff Certified Financial Planner sowie das Markenzeichen CFP®, die durch das FPSB Financial Planning Standards Board als Titel vergeben werden. Ferner bieten die einzelnen Häuser Dienstleistungen in unterschiedlichem Umfang an. Entsprechend ergeben sich verschiedene Bezeichnungen für teilweise ähnliche Dienstleistungsangebote:
Ebenso heterogen sind auch die einzelnen Definitionen, die zur Charakterisierung der Finanzplanung herangezogen werden. Im Folgenden sind einige Definitionen aufgeführt.
Definitionen:
Gemeinsam ist den Definitionen, dass es sich um einen neutralen, ganzheitlichen und vernetzten Beratungsansatz handelt, bei dem alle finanziellen Rahmenbedingungen des Kunden einbezogen, analysiert sowie im Rahmen einer systematischen Strukturierung nach dem vom Kunden vorgegebenen Zielsystem ausgerichtet werden.
Verkürzt gesagt, besteht die Aufgabenstellung des Financial Planning darin, private Haushalte bei der Erfüllung finanzieller und wirtschaftlicher Wünsche zu unterstützen.
Der Ablauf einer Finanzplanung sollte sich an den vom FPSB definierten Praxisstandards[4] orientieren, wie sie in Tabelle 1 dargestellt sind.
Tabelle 1: Praxisstandards für das Financial Planning

Praxisstandards
für den Finanzplanungsprozess

Zugehörige Erläuterungen

1. Beziehung mit dem Kunden aufbauen und definieren.

1.1: Kunden über die Finanzplanung sowie die Vergütung und die Kompetenzen des Finanzplaners informieren

1.2: Entscheiden, ob der Finanzplaner die Bedürfnisse des Kunden erfüllen kann

1.3: Umfang der Tätigkeit definieren und dokumentieren

2. Kundeninformationen erfassen

2.1: Persönliche und finanzielle Ziele, Bedürfnisse und Prioritäten des Kunden ermitteln

2.2: Quantitative Informationen und Dokumente erfassen

2.3: Qualitative Informationen erfassen

3. Finanzielle Situation des Kunden analysieren und bewerten

3.1: Kundeninformationen analysieren

3.2: Ziele, Bedürfnisse und Prioritäten des Kunden bewerten und Abweichungen feststellen

4. Finanzplanungsempfehlungen entwickeln und dem Kunden präsentieren

4.1: Strategien zur Finanzplanung festlegen und bewerten

4.2: Finanzplanungsempfehlungen entwickeln

4.3: Finanzplanungsempfehlungen dem Kunden präsentieren

5. Finanzplanungsempfehlungen des Kunden umsetzen

5.1: Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Umsetzung von Finanzplanungsempfehlungen einhalten

5.2: Zuständigkeiten für die Umsetzung vereinbaren

5.3: Produkt(e) und Dienstleistung(en) für die Umsetzung festlegen und präsentieren

6. Finanzplanung des Kunden überprüfen

6.1: Zuständigkeiten und Bedingungen für die Überprüfung vereinbaren

6.2: Finanzplanung des Kunden überprüfen und neu bewerten

Quelle: http://www.fpsb.de/fpsb-deutschland/standesregeln/praxisstandards.html
Mögliche Fragestellungen im Rahmen einer Finanzplanung können sein:
Die Beantwortung solcher und ähnlicher Fragen sowie die Erlangung der nachfolgend dargestellten Vorteile sind die Gründe für die Durchführung einer Finanzplanung aus Kundensicht:
Diese Themen und Ziele können auch gegenläufig sein und können individuelle Prioritäten oder weitere Punkte umfassen. Allerdings erfordert die Erreichung dieser Zielsetzung von Seiten des Kunden die Bereitschaft, folgende Punkte zu akzeptieren:
Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen, die mit dem Financial Planning erreicht werden sollen, ergibt sich mittlerweile eine deutliche Fragmentierung der Dienstleistung. Neben dem Financial Planning hat sich zunehmend das Estate Planning als eigenständige Disziplin etabliert. Dieses stellt dabei eine Facette des Financial Planning dar und ist – wie alle Themenpläne – auf ein Spezialgebiet fokussiert. Dabei kann es den einzelnen Part in der Breite und Tiefe akzentuierter darstellen. Ohne Rückbindung an das Financial Planning kann allerdings auch das Estate Planning den Anspruch des ganzheitlichen Ansatzes nicht erfüllen.
Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt (Abschnitt 2.1). Der FPSB betrachtet dabei die Tätigkeit der Planung von Vermögensnachfolge im Erbfall (inkl. Gründung von Stiftungen etc.) als einen wichtigen Bestandteil des Financial Planning.
Jeder Anbieter von Dienstleistungen im Rahmen des Financial Planning muss vor der Aufnahme seiner Tätigkeit entscheiden, welches Konzept er in diesem Segment umsetzen und welches Kundenklientel er dabei in welchem Umfang bedienen möchte.
Mögliche Zielsetzungen der Anbieter in diesem Rahmen wären z.B.:
Allerdings müssen auf der Anbieterseite folgende Punkte in Kauf genommen werden:
Der Markt für Financial-Planning-Dienstleistungen war in den letzten Jahren starken Schwankungen ausgesetzt. So haben einige große Anbieter ihr Geschäftsmodell verändert, was zu Irritationen am Markt führte. Die Idee des Financial Planning bzw. der Notwendigkeit der professionellen, ganzheitlichen Beratung wurde dabei aber nicht in Frage gestellt. Auch der Kunde hat die Dienstleistung nicht „abgewählt“. Inzwischen hat sich das zuletzt strikte Kostenbewusstsein bei den Unternehmen etwas gelockert, und es wurden auch wieder Investitionen für die Dienstleistung der Finanzplanung getätigt. Man ist sich über die Bedeutung des Themas Beratung (ein vom Kunden besser verständlicher Begriff als Financial Planning) bewusst geworden. Somit scheint die zurückliegende Zeit eine normale Konsolidierungsphase in einem stark wachsenden Markt gewesen zu sein.[5]
Jedoch ist mittlerweile eine starke Differenzierung der Dienstleistung am Markt zu verzeichnen. So unterscheiden sich die im Rahmen des Financial Planning angebotenen Dienstleistungen je nach Anbieter z.T. deutlich – neben dem angesprochenen Zielkundensegment sowohl in der Beratungstiefe als auch in den Beratungsschwerpunkten.[6]

1.2  Methodik und Prozess

Das Financial Planning als strukturierter Beratungsprozess weist die oben im Rahmen der Praxisstandards beschriebenen Teilschritte (Phasen) auf. Auf Basis dieser Standards können sich alle Beteiligten, Kunden und Finanzplaner, genau orientieren, was Gegenstand der einzelnen Schritte ist.
Abbildung 1 gibt einen Auszug aus den Erläuterungen zu den Praxisstandards wider.
Abbildung 1: Praxisstandards für den Finanzplanungsprozess
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Quelle: http://www.fpsb.de/fpsb-deutschland/standesregeln/praxisstandards.html
Im Nachfolgenden werden die einzelnen Schritte weiter erläutert.
Akquisition/Auftragsvergabe
Die Akquisition des potenziellen Finanzplanungskunden erfolgt je nach Anbieter auf unterschiedliche Weise. In aller Regel gehen die Impulse dabei von den Anbietern von Financial-Planning-Dienstleistungen aus. Auf der Basis vorhandener Informationen können mit den Kunden spezifische Fragestellungen sowie der jeweilige individuelle Nutzen für sie besprochen werden.
Die Auftragsvergabe geht oftmals mit der Datenaufnahme einher. Im Rahmen der Datenaufnahme werden alle relevanten Daten des Kunden aus seiner persönlichen und seiner Vermögens- und Einnahmensphäre zweckadäquat erfasst. Dabei ergeben sich in aller Regel Anknüpfungspunkte für die konkrete Auftragsvergabe. Diese hat weiterhin zum verbindlichen Inhalt:
Weiterhin ist die Frage der Vergütung verbindlich zu klären. Eine schriftliche Einverständniserklärung für den Datenschutz und die Ermächtigung für die Speicherung der erhaltenen Daten ist ebenfalls einzuholen.
Dies alles erfolgt in einem persönlichen Gespräch mit dem Kunden. Der Erfolg des Finanzplanes und der gemeinsamen Umsetzung wird hier zu einem wesentlichen Teil vorweg bestimmt.
Datenaufnahme
Um eine qualitativ hochwertige, auf den Kunden abgestimmte Finanzplanung durchführen zu können, muss vorab eine detaillierte und sorgfältige Datenaufnahme vorgenommen werden. Nur bei Vorliegen sämtlicher Kundendaten ist eine ganzheitliche, vernetzte Analyse möglich. Die für die Erstellung der Analyse wichtigsten Daten lassen sich grundsätzlich in verschiedene Gruppen unterteilen:
Darüber hinaus ist mit dem Kunden zu besprechen, welche Motive ihn zur Auftragserteilung der Finanzplanung bewogen haben. Hierbei spielen oft auch individuelle Fragestellungen eine Rolle. Es kann sich dabei z.B. um die Konsequenzen einer Scheidung, um eine ausführliche Rechtsform- und Nachfolgegestaltung oder einen Fahrplan zu Vermögensübertragungen im Teilbereich Estate Planning handeln.
Als Fazit zur Datenaufnahme bleibt festzuhalten, dass die Qualität der Analyse mit der Qualität der Datenaufnahme eins zu eins korreliert. Eine Finanzplanung kann nur so gut sein wie die zugrunde liegende Datenaufnahme. Fehlen Daten oder Informationen, werden Hintergründe für einzelne Investments nicht gegeben oder ist die familiäre Situation nicht deutlich genug dokumentiert, können die späteren Handlungsempfehlungen im Finanzplan kontraproduktiv wirken, mit der Folge, dass der Kunde die Umsetzung nicht mehr vornimmt. Je exakter die persönlichen Ziele und Zukunftspläne, Einstellungen zu verschiedenen Geldanlagen, Überzeugungen, Risikoneigungen und Ertragserwartungen, Zeithorizonte sowie Prioritäten des Kunden erfasst werden, desto genauer lässt sich im Rahmen der Planung der Finanzplan auf den Kunden abstimmen.
Analyse
Im Rahmen der Analyse werden zunächst die erhaltenen Daten vervollständigt (ggf. durch Annahmen) und auf ihre Richtigkeit und Aktualität hin überprüft. In einem weiteren Arbeitsgang werden diese Daten im Regelfall in einem speziellen Finanzplanungsprogramm erfasst. Ohne entsprechende Software wären die Fehlergefahr und der Kostenblock zu groß. Am Ende dieses Dateneingabeprozesses sind die folgenden wesentlichen Segmente zu analysieren:
Abbildung 2: Beispiel einer Vermögensbilanz
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Abbildung 3: Beispiel einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung
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Abbildung 4: Beispiel einer privaten GuV
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Auch für diesen Teilschritt existiert zwischenzeitlich ein Mindeststandard des FPSB. Die Grundsätze sind jedoch recht allgemein gehalten, so dass der einzelne Finanzplaner genügend Spielraum hat, den Anforderungen des Kunden entsprechend tätig zu werden.
Planung, Dokumentation, Strategiegespräch
Nach Feststellung und Bewertung des Status Quo wird ein Planungsszenario entworfen, um die Ziele und Wünsche des Kunden im Zahlenwerk adäquat abzubilden. Da hierbei mitunter gegenläufige Ziele erreicht werden sollen, ist in enger Abstimmung mit dem Kunden festzulegen, welches Ziel die erste Priorität genießt. Auf Basis dieser Prioritäten sind geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, die das Erreichen der persönlichen Ziele unterstützen bzw. im Optimalfall auch sicherstellen können.
Die Empfehlungen können die folgenden Bereiche betreffen:
Neben der Darstellung der einzelnen Maßnahmen sollen die sich hieraus ergebenden Auswirkungen erneut in den oben beschriebenen Instrumenten (private Vermögensbilanz, Einnahmen- und Ausgabenrechnung, private Gewinn- und Verlustrechnung, private Risikoanalyse) dargestellt werden. Eine weitere Auswertung und Darstellung erfolgt mittels eines Soll/Ist-Vergleiches.
Die gesamte Planung, also die zahlenmäßige Grundlage sowie die Textdokumentation, ist schriftlich festzuhalten, damit beide Vertragspartner die Ausgangssituation sowie die Handlungsempfehlungen auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen können.
In dem sich anschließenden Strategiegespräch wird der fertige Finanzplan mit dem Kunden besprochen. Hier werden sowohl die Analyseergebnisse als auch Planungsgrundlagen und die Hintergründe für die einzelnen Handlungsempfehlungen erläutert. Insbesondere bei ineinander greifenden Handlungsempfehlungen ist die gegenseitige Abhängigkeit der Wirkungen deutlich aufzuzeigen. Ziel des Strategiegespräches ist es, den Kunden anhand der konkreten Handlungsempfehlungen auf die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen vorzubereiten.
Realisierung
Ziel der Betreuung nach der eigentlichen Planung ist eine Umsetzungsbegleitung zur Realisierung der Empfehlungen und damit der Prognosen und Ziele des Kunden, die in dem vorgelegten Finanzplan wiedergegeben sind. Diese Betreuung bildet die Grundlage für eine langfristige Kundenbeziehung und realisiert den Finanzplan. Bei der Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen erfolgt dann die konkrete Produktauswahl (ggf. unter Einbeziehung von weiteren Beratern des Kunden).
Dieser Teilschritt des Financial Planning stellt für viele Anbieter die wirtschaftlich notwendige Folge der ganzheitlichen Beratung dar. Hier ist deshalb mit dem Kunden bereits während des Akquisitionsgespräches die Honorierung für die Finanzplanerstellung und die mögliche spätere Umsetzungsbegleitung und Realisierung zu klären. Die Erstellung des Finanzplanes und die Begleitung bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen sind streng voneinander abzugrenzen, d.h. konkrete Produktempfehlungen sollten im Finanzplan nicht enthalten sein.
Wird die Realisierung der einzelnen Handlungsempfehlungen aus dem Finanzplan im Zeitablauf kontinuierlich durchgeführt, so ist eine Erfolgsmessung für jede Maßnahme durchzuführen.
Kontrolle und laufende Betreuung
Da das Financial Planning eine Planungsrechnung ist, die zum einen auf konkreten exogenen Größen aufbaut und zum anderen zukünftige Entwicklungen über die Einbeziehung von Prämissen greifbar zu machen versucht, ist eine Kontrolle und Aktualisierung in regelmäßigen Abständen notwendig.
Die aktuellen exogenen Rahmenbedingungen (z.B. Steuern, Soziales, Recht) unterliegen kontinuierlichen Veränderungen, wie auch das Werte- und Zielsystem des Kunden. Auch die finanziellen Verhältnisse des Kunden können sich ändern (durch Erbschaft, Veränderungen im Einkommen etc.). Um solche veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können, sollte ein regelmäßiges Update der Finanzplanung durchgeführt werden. Die Kundenbindung wird dabei stufenweise erhöht. In welchen Abständen ein Update der Finanzplanung durchgeführt wird, hängt von der persönlichen Situation des Kunden ab. Ein Update empfiehlt sich besonders, wenn sich gravierende Änderungen der Kundensituation ergeben, z.B. ein Verkauf des eigenen Unternehmens stattfindet oder eine betragsmäßig hohe Kapitallebensversicherung fällig wird.

2  Estate Planning

Die Praxisrelevanz der Erbschaftsplanung (Estate Planning) ist allgemein bekannt. Die Situation in Deutschland ist gekennzeichnet durch anstehende Generationenwechsel, Vermögensübertragungen und Unternehmensnachfolgen. Das Erbschaftsvolumen für den Zeitraum 2011 bis 2020 wird mit mehr als 2,5 Bio. EUR beziffert.[7] Wegen der ungleichen Vermögensverteilung konzentrieren sich große Erbschaften dabei aber auf wenige Fälle. Nur 2% der Erbschaftsfälle vereinen etwa die Hälfte des gesamten Erbschaftsvolumens. Innerhalb der übrigen 98% der Erbschaftsfälle werden nur knapp 1,2 Bio. EUR auf die nächste Generation übertragen (121 Mrd. EUR Sachvermögen, 575 Mrd. EUR Immobilien, 515 Mrd. EUR Geldvermögen).
Aus dem Financial Planning heraus hat sich daher in den letzten Jahren als eigenständiges Beratungsangebot die Bearbeitung von Fragestellungen rund um die Vermögensnachfolge (Estate Planning) entwickelt und etabliert. Hierbei werden für große und unternehmerisch geprägte Vermögen Lösungsvorschläge zur Gestaltung des Übergangs der Vermögenswerte auf die nächste bzw. übernächste Generation erarbeitet.
Durch Estate Planning wird auf der Grundlage der Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) und der Systematik des Financial Planning das Zahlenwerk der vorhandenen Vermögenswerte aufbereitet und um eine detaillierte Analyse der geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen – etwa Testament und Gesellschaftsverträge – erweitert. Die Aufbereitung des Zahlenwerkes erfolgt mittels spezialisierter Software, die es ähnlich wie Financial-Planning-Software ermöglicht, die erbschaftsteuerlichen Bewertungsansätze und Konsequenzen darzustellen.
Estate Planning hat parallel zum Financial Planning in den letzten Jahren einen anbieterseitigen Aufschwung genommen, der zwischenzeitlich in einen eigenständigen Ausbildungsgang zum Estate Planner und zu einer dem Certified Financial Planner (CFP) vergleichbaren Lizenzierung, dem Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) und dem Certified Estate Planner (CEP), geführt hat.
Neben der zahlenmäßigen und insbesondere der erbschaftsteuerlichen Betrachtung der geplanten Vermögensnachfolge werden mit dem Vermögensinhaber Fragen zu Testament sowie Ehe- und Erbvertrag diskutiert. Dabei stehen zwei einfache Fragen im Mittelpunkt: Wann und wie?
Die Wann-Frage (wann soll das Vermögen auf die nächste Generation übergehen?) zielt dabei darauf ab, ob die Vermögensnachfolge in einem Zug oder in Raten erfolgt. Der Vermögensinhaber muss bei einem Übergang des Vermögens zu Lebzeiten entscheiden, sich von diesen Vermögenswerten zu trennen und mit allen Konsequenzen „loszulassen“. Ist dies nicht möglich, müssen die Handlungsempfehlungen darauf ausgerichtet sein, Testament und erbschaftsteuerliche Folgen im Sinne des Vermögensinhabers und der Erben zu optimieren, da der Vermögensinhaber nach seinem Tod keine Möglichkeit mehr hat, korrigierend einzugreifen.
Die Wie-Frage zeigt dem Vermögensinhaber auf, dass es unterschiedliche Lösungswege für eine Vermögensübertragung auf die nächste Generation gibt und dass die Lösung für einen Vermögensgegenstand nicht unbedingt die passende für einen ähnlichen Teil seines Privatvermögens sein muss.[8]

2.1  Definition

Estate Planning wird bereits im Jahr 1979 in Black’s Law Dictionary wie folgt definiert:[9] „Estate Planning is applying the law of wills, future interests, property, trusts, taxation and insurance to the ordering of one’s affairs in a national or international context while keeping in mind the possibility of retirement and the certainty of death.“
Alternativ oder zusätzlich wird definiert: „Estate planning is the process of designating, during your life, the disposition of your assets upon your death in a manner that attempts to eliminate administrative uncertainties, reduce taxes, and maximize asset protection. The process of estate planning typically includes preparation of legal documents such as a Will, but it also includes restructuring of assets and beneficiary designations, all in the context of minimizing taxes and maximizing asset preservation. As part of this process, it even may be advisable to make lifetime gifts to family or charity.“[10]
Übersetzt heißt dies: Estate Planning ist die Anwendung des Familien-, Erb-, Sachen-, Versicherungs- und Steuerrechts zur Ordnung der persönlichen Angelegenheiten in einem nationalen oder internationalen Kontext unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Ruhestandes und der Gewissheit des Todes.
Worin weicht das Estate Planning von der klassischen juristischen Ausbildung zum Erbrecht und der klassischen steuerlichen Ausbildung zum Erbschaftsteuerrecht ab? Die Universitäten vermitteln in erster Linie das Erbrecht, während Berührungspunkte des Erbrechts zu anderen Rechtsgebieten nur am Rande behandelt werden. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in der klassischen Erbrechtliteratur. Ebenso wird bei der steuerlichen Ausbildung der Schwerpunkt auf die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen einer Nachfolgesituation gelegt, ggf. noch auf die Minimierung der steuerlichen Belastung.
Estate Planning nimmt dagegen eine umfassende Betrachtung vor, welche v.a. auch von Querbezügen lebt und somit die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten behandelt, wie Abbildung 5 zeigt.
Abbildung 5: Dimensionen des Estate Planning
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In der Beratungspraxis – der Finanzdienstleistungsbranche – gibt es neben dem klassischen Angebot der Vermögensverwaltung und der Vermögensberatung im gehobenen Kundensegment zusätzliche Angebote, wie z.B. Familiy-Office-Dienstleistungen, Kunstberatung oder Finanzplanung. Estate Planning umfasst darüber hinaus mehr Disziplinen, v.a. auch außerhalb der gesetzlich geschützten Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Die Herausforderung besteht darin, dass diese verschiedenen Disziplinen eng zusammenarbeiten, um dem Mandanten die Dienstleistungen aus einer Hand anbieten zu können.
Der Begriff des Estate Planning kam nach dem Zweiten Weltkrieg in den USA auf,[11] inzwischen existiert eine ganze Reihe von Publikationen zu diesem Thema. An den Law Schools der amerikanischen Universitäten werden zunehmend Kurse in Estate Planning gegeben (wie mittlerweile auch in Europa). In der Rechtsprechung wird der Begriff allerdings nur selten verwendet.
Estateestateestatewealth